Der Trachtmeldedienst der Landesverbände Badischer und Württembergischer Imker inkl. unserer Vereinswaage: G-V2.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit.
Beurteilungs- und Planungshilfe für Varroazid-Anwendungen hier
Wenn Sie als Bienenhalter*in neu beginnen, müssen Sie unter anderem Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung.
Wenn Sie einen Bienenschwarm auf Ihrem Grundstück oder öffentlichen Grund entdeckt haben, finden Sie hier Imker*innen in Ihrer Nähe, die sich darum kümmern werden.